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Mit der neuen EU-Bauproduktenverordnung ändert sich 2026 die Grundlage, auf der Bauprodukte in Europa in Verkehr gebracht werden. Aus der gewohnten Leistungserklärung (DoP) wird die Leistungs- und Konformitätserklärung (DoPC), die CE-Kennzeichnung wird umfassender – und mit dem digitalen Produktpass hält ein per QR-Code abrufbares, maschinenlesbares Datenblatt Einzug in den Baustoffhandel. Dieser Ratgeber ordnet ein, was die Bauproduktenverordnung 2026 und der digitale Produktpass für Hersteller, Händler, Einkäufer und Verarbeiter konkret bedeuten – von der DoPC über die erweiterte CE-Kennzeichnung bis zu Umweltdaten, Recyclinganteil und den Übergangsfristen.

Kurz & knapp

Die neue EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO/CPR) ersetzt die bisherige Verordnung und bringt drei zentrale Neuerungen: Die Leistungserklärung (DoP) wird zur Leistungs- und Konformitätserklärung (DoPC), die CE-Kennzeichnung bestätigt künftig Leistung und Konformität in einem Dokument, und ein digitaler Produktpass (DPP) macht Produktdaten per QR-Code abrufbar – inklusive technischer Eigenschaften, Umweltwirkungen, Recyclinganteil und Sicherheitsinformationen. Das DPP-System wird per delegiertem Rechtsakt gegen Ende 2026 verpflichtend (Europäische Kommission), danach gilt eine Übergangsfrist von rund 18 Monaten bis voraussichtlich Mitte 2028 (ZVEI). Die Pflichten greifen produktfamilien- und normspezifisch, sobald die jeweilige harmonisierte technische Spezifikation im EU-Amtsblatt zitiert ist (IHK).

1. Die neue Bauproduktenverordnung 2026 im Überblick

Die europäische Bauproduktenverordnung regelt, unter welchen Bedingungen Bauprodukte auf dem Binnenmarkt bereitgestellt werden dürfen. Sie ist der Grund, warum an Mörtelsäcken, Dichtstoffkartuschen, Dämmplatten oder Bewehrungselementen ein CE-Zeichen klebt und eine Leistungserklärung mitgeliefert wird. Mit der neuen Verordnung (EU) 2024/3110 wird die bisherige Verordnung (EU) Nr. 305/2011 abgelöst (EUR-Lex) – und das ist keine kosmetische Überarbeitung, sondern eine grundlegende Neuausrichtung.

Der Gesetzgeber verfolgt mit der Neufassung vor allem vier Ziele: mehr Transparenz über Umwelt- und Nachhaltigkeitseigenschaften, die durchgehende Digitalisierung der Produktinformationen, eine gestärkte Produktsicherheit und die Öffnung des Bausektors für die Kreislaufwirtschaft (Europäische Kommission). Für den Baustoffhandel heißt das: Die Informationen, die ein Produkt begleiten, werden dichter, digitaler und stärker auf den gesamten Lebensweg des Bauteils bezogen. Wer heute einreicht, ausschreibt oder beschafft, sollte die neuen Begriffe kennen, bevor sie im Tagesgeschäft auftauchen.

Wichtig für das Verständnis: Die neuen Hersteller- und Wirtschaftsakteurspflichten greifen nicht schlagartig für jedes Produkt zum selben Stichtag. Sie gelten produktfamilien- beziehungsweise normenspezifisch – also immer dann, wenn die jeweilige harmonisierte technische Spezifikation für eine Produktgruppe im Amtsblatt der EU zitiert ist (IHK). Bis dahin bleibt für viele Produkte zunächst der bisherige Rahmen maßgeblich. Der Übergang ist damit ein gestaffelter Prozess über mehrere Jahre, kein einzelner Umschalttag.

Umwelt & Nachhaltigkeit

Umweltwirkungen und Recyclinganteil werden Teil der Produktkennzeichnung – Grundlage für die Ökobilanz ganzer Gebäude.

Digitalisierung

Der digitale Produktpass bündelt Daten maschinenlesbar und macht sie per QR-Code entlang der Wertschöpfungskette abrufbar.

Produktsicherheit

Sicherheitsinformationen und die Konformität mit den Anforderungen werden fester Bestandteil der Erklärung.

Kreislaufwirtschaft

Angaben zu Wiederverwendbarkeit und recycelten Materialien sollen Bauprodukte fit für die Wiederverwertung machen.

Gut zu wissen

Die CE-Kennzeichnung bleibt Pflicht – sie verschwindet nicht, sondern wird um Nachhaltigkeits- und Konformitätsaspekte erweitert. Für Produkte, deren harmonisierte Norm noch nicht unter der neuen Verordnung zitiert ist, gilt zunächst weiter der gewohnte Rahmen. Ein prüfender Blick auf die jeweils gültige technische Spezifikation lohnt sich deshalb produktweise.

2. Von der DoP zur DoPC: die Leistungs- und Konformitätserklärung

Das vielleicht sichtbarste Detail der Reform steckt in einem einzigen Buchstaben. Aus der bekannten Leistungserklärung – der Declaration of Performance, kurz DoP – wird die Leistungs- und Konformitätserklärung, englisch Declaration of Performance and Conformity, kurz DoPC (IHK). Der neue Buchstabe „C" ist mehr als eine Formalie: Er verschiebt den Charakter des Dokuments.

Die bisherige DoP war im Kern eine Leistungsaussage. Der Hersteller erklärte darin, welche Werte sein Produkt bei den wesentlichen Merkmalen erreicht – etwa Druckfestigkeit, Brandverhalten, Wasserdampfdurchlässigkeit oder Haftzugfestigkeit, jeweils gemessen und deklariert nach der einschlägigen harmonisierten Norm. Die DoPC bündelt diese Leistungsaussage nun mit einer ausdrücklichen Konformitätserklärung: Das Produkt erfüllt nicht nur die deklarierten Leistungswerte, sondern auch die Anforderungen der neuen Verordnung. Beides steht künftig in einem Dokument.

Für den Handel und die Verarbeitung ändert sich damit die Erwartung an die begleitenden Unterlagen. Wo früher eine Leistungserklärung ausreichte, wird künftig die DoPC das maßgebliche Papier – und sie enthält perspektivisch auch Angaben zu Umwelt- und Ressourcenaspekten, die die reine Leistungsbetrachtung ergänzen (IHK). Das ist gerade für öffentliche Ausschreibungen und für Bauherren relevant, die eine belastbare Dokumentation über die verbauten Produkte verlangen.

Aspekt Bisher (Verordnung 305/2011) Neu (Verordnung 2024/3110)
Begleitdokument Leistungserklärung (DoP) Leistungs- und Konformitätserklärung (DoPC)
CE-Kennzeichen bestätigt Leistung Leistung und Konformität
Form der Produktdaten überwiegend Papier / PDF digital, maschinenlesbar (Produktpass)
Umwelt- & Nachhaltigkeitsdaten kaum verpflichtend Umweltwirkungen, Recyclinganteil

Praktisch bedeutet das keinen Bruch im Beschaffungsalltag, aber eine Anpassung der Routine: Statt „Haben Sie die Leistungserklärung?" lautet die Frage künftig „Haben Sie die DoPC – und den zugehörigen digitalen Produktpass?". Wer seine Lieferantenkommunikation früh darauf einstellt, vermeidet später hektisches Nachfordern von Dokumenten, wenn ein Prüfer, ein Bauleiter oder ein Auditor sie sehen will.

3. CE-Kennzeichnung: Leistung und Konformität in einem Zeichen

Die CE-Kennzeichnung ist das sichtbare Signal dafür, dass ein Bauprodukt regelkonform in Verkehr gebracht wurde. Unter der neuen Bauproduktenverordnung bekommt dieses Zeichen mehr Aussagekraft: Es bestätigt künftig nicht mehr allein die Leistung des Produkts, sondern zugleich dessen Konformität mit den Anforderungen der Verordnung (IHK). Leistung und Konformität rücken damit in ein gemeinsames, klar nachvollziehbares Kennzeichnungssystem.

Das ist mehr als Symbolik. Für viele Bauprodukte – vom Reparaturmörtel über Fugendichtstoffe bis zu Befestigungsmitteln – ist die CE-Kennzeichnung an eine harmonisierte technische Spezifikation gebunden. Ist ein Produkt vollständig von einer solchen harmonisierten Norm erfasst, ist ihre Anwendung für den Hersteller verpflichtend, und das Produkt muss ein CE-Zeichen samt Erklärung tragen. Genau hier setzt der gestaffelte Zeitplan an: Erst wenn die überarbeitete Norm für eine Produktfamilie im Amtsblatt der EU zitiert ist, greifen die neuen Pflichten für diese Familie (IHK).

Das CE-Zeichen wird vom reinen Leistungsnachweis zum kombinierten Nachweis für Leistung und Konformität – und der digitale Produktpass liefert die Daten dahinter mit einem Scan.
Achtung

Ein CE-Zeichen ist kein pauschales Gütesiegel und keine Freigabe für jeden Einsatzzweck. Es bescheinigt, dass der Hersteller das Produkt nach der zutreffenden harmonisierten Spezifikation deklariert hat. Ob das Produkt für den konkreten Verwendungszweck geeignet ist, ergibt sich aus den deklarierten Leistungswerten im Abgleich mit den Anforderungen des Bauvorhabens – die Auswahlverantwortung bleibt beim Planer und Verarbeiter.

4. Der digitale Produktpass: ein Scan, alle Fakten

Die auffälligste Neuerung der Bauproduktenverordnung 2026 ist der digitale Produktpass (DPP). Statt Produktinformationen über verstreute PDF-Dateien, Etiketten und Datenblätter zu suchen, sollen künftig alle relevanten Angaben zentral, digital und maschinenlesbar verfügbar sein – zugänglich über einen QR-Code am Produkt, an der Verpackung oder in den Begleitpapieren (IHK). Ein Scan mit dem Smartphone genügt, um die hinterlegten Daten aufzurufen.

Der Grundgedanke: Jeder Akteur entlang der Wertschöpfungskette – vom Hersteller über den Baustoffhändler bis zum Verarbeiter und späteren Betreiber des Gebäudes – kann genau die Daten abrufen, die für ihn relevant sind, ohne beim Hersteller nachfragen zu müssen. Der Produktpass bündelt die DoPC, technische Angaben, Umweltdaten und Sicherheitsinformationen an einem Ort. Für die CO2-Bilanzierung ganzer Gebäude ist das ein entscheidender Baustein, weil sich die Umweltdaten der einzelnen Bauprodukte so strukturiert zusammenführen lassen (Europäische Kommission).

Damit der Produktpass funktioniert, muss er technologieneutral und interoperabel gestaltet sein – also mit den Datenpass-Systemen anderer EU-Regelwerke zusammenspielen, statt eine isolierte Insellösung zu bilden (ZVEI). Für den Baustoffhandel bedeutet das: Der QR-Code wird zur Schnittstelle, über die sich Nachweise und Kennwerte künftig abrufen und in die eigene Dokumentation übernehmen lassen. Wer heute schon strukturiert mit Produktdaten arbeitet, ist im Vorteil.

Gut zu wissen

Der digitale Produktpass ersetzt nicht die fachgerechte Verarbeitung, sondern erleichtert deren Nachweis. Er dokumentiert, was verbaut wurde, mit welcher Leistung und mit welchen Umwelt- und Sicherheitseigenschaften – und macht diese Angaben auch Jahre später beim Umbau, Rückbau oder bei der Wiederverwendung wieder auffindbar.

5. Diese Daten stehen im digitalen Produktpass

Was genau im Produktpass hinterlegt wird, ist über die Verordnung strukturiert vorgegeben. Vier Datenbereiche prägen den Pass: die technischen Eigenschaften, die Umweltwirkungen, der Recyclinganteil und die Sicherheitsinformationen (IHK). Zusammen ergeben sie ein Profil, das ein Bauprodukt nicht mehr nur über seine Leistung, sondern über seinen gesamten ökologischen und sicherheitsrelevanten Fußabdruck beschreibt.

Besonders neu sind die Umweltwirkungen. Die Verordnung benennt in ihrem Anhang II eine Reihe von Umweltindikatoren, die schrittweise in die Produktdaten einfließen – darunter das Klimaänderungspotenzial, die Eutrophierung und der Ozonabbau (EUR-Lex). Diese Indikatoren stammen aus der Logik der Umweltproduktdeklaration (EPD) und der Ökobilanz, die die Umweltwirkungen eines Produkts über seinen Lebensweg analysiert (EUR-Lex). Der Einstieg erfolgt schrittweise: Erste Umweltdaten fließen ab 2026 in die Kennzeichnung ein, weitere folgen mit dem Fortschreiten der Normung (EUR-Lex).

Datenbereich Was hinterlegt wird Nutzen im Projekt
Technische Eigenschaften Leistungswerte nach harmonisierter Norm Eignung für den Verwendungszweck prüfen
Umweltwirkungen (Anhang II) Klimaänderungspotenzial, Eutrophierung, Ozonabbau Gebäude-Ökobilanz und CO2-Bilanz
Recyclinganteil Anteil recycelter Materialien Nachweis für Kreislauf- und Nachhaltigkeitsziele
Sicherheitsinformationen Gefahren- und Sicherheitshinweise sicherer Umgang, Lagerung, Entsorgung

Für die Praxis heißt das: Der Produktpass wird zur zentralen Quelle, wenn es um Nachweise geht. Die Sicherheitsinformationen etwa unterstützen den fachgerechten Umgang mit bauchemischen Produkten – ein Thema, das in der Lagerhaltung ohnehin sorgfältig behandelt werden sollte. Wie Sie Bauchemie sicher und normkonform aufbewahren, zeigt der Ratgeber Bauchemie richtig lagern. Und weil Umweltwirkungen und Emissionen im Innenraum eng zusammenhängen, lohnt der Blick auf emissionsarme Bauprodukte und ihr Einfluss auf das Raumklima.

6. Zeitplan und Übergangsfristen bis 2028

Der Fahrplan der Bauproduktenverordnung ist gestaffelt – das nimmt Druck aus dem Tagesgeschäft, verlangt aber, die einzelnen Meilensteine im Blick zu behalten. Der rote Faden: Die Verordnung ist der Rahmen, doch die konkreten Pflichten für ein bestimmtes Produkt entstehen erst mit der zugehörigen harmonisierten Norm und den delegierten Rechtsakten.

Ab 2026
Die neue Verordnung wird grundsätzlich anwendbar; erste Umweltdaten fließen schrittweise in die Produktkennzeichnung ein (EUR-Lex).
Ende 2026
Ein delegierter Rechtsakt macht das System des digitalen Produktpasses verpflichtend (Europäische Kommission).
Danach ~18 Monate
Es gilt eine Übergangsfrist von rund 18 Monaten, voraussichtlich bis Mitte 2028, um den Produktpass umzusetzen (ZVEI).
Fortlaufend
Je Produktfamilie greifen die neuen Pflichten, sobald die zugehörige harmonisierte technische Spezifikation im EU-Amtsblatt zitiert ist (IHK).

Für die Beschaffung ergibt sich daraus eine entspannte, aber wache Haltung: Es gibt keinen Grund zur Hektik, aber jeden Grund, die Umstellung vorzubereiten. Wer seine Lieferanten frühzeitig fragt, ab wann für die eigenen Kernprodukte DoPC und Produktpass bereitstehen, kann seine Prozesse Schritt für Schritt anpassen, statt am Ende der Übergangsfrist unter Zeitdruck zu geraten. Rechtsverbindliche Detailfragen zur Umsetzung klären die zuständigen Stellen – für Deutschland etwa das Deutsche Institut für Bautechnik im Rahmen von Marktzugang und Marktüberwachung (DIBt).

Achtung

Die genannten Zeitpunkte sind der aktuell kommunizierte Rahmen und hängen von den delegierten Rechtsakten und der Fortschreibung der Normen ab. Einzelne Fristen können sich je Produktfamilie verschieben. Verbindlich ist stets die für das konkrete Produkt zitierte harmonisierte Spezifikation – nicht ein pauschales Kalenderdatum.

7. Was die Bauproduktenverordnung 2026 für den Baustoff-Einkauf bedeutet

Für Einkäufer, Verarbeiter und Planer verschiebt sich der Fokus von „passt das Produkt technisch?" hin zu „passt das Produkt technisch, ökologisch und dokumentarisch?". Die gute Nachricht: Wer ohnehin auf saubere Produktdokumentation und normkonforme Bauprodukte achtet, muss seine Grundsätze nicht umwerfen, sondern nur erweitern. Ein CE-gekennzeichneter Reparaturmörtel etwa bringt schon heute Leistungserklärung und Sicherheitsdatenblatt mit – künftig kommen DoPC, Umweltdaten und der Produktpass hinzu.

Ein konkretes Beispiel aus dem Sortiment: Ein Universalmörtel für Reparaturen ist ein typisches CE-pflichtiges Bauprodukt, dessen Kennwerte und Nachweise künftig im Produktpass zusammenlaufen. Solche Produkte lassen sich gezielt nach ihren deklarierten Eigenschaften auswählen.

Damit die Beschaffung unter der neuen Verordnung reibungslos läuft, hilft eine schlanke Checkliste, die aus jeder Bestellung eine nachvollziehbar dokumentierte Lieferung macht:

  • DoPC und CE-Kennzeichnung des Produkts prüfen und ablegen
  • Digitalen Produktpass beziehungsweise QR-Code beim Lieferanten erfragen
  • Umweltdaten (Klimaänderungspotenzial u. a.) für die Gebäudebilanz sichern
  • Recyclinganteil und Sicherheitsinformationen dokumentieren
  • Bei Ausschreibungen Produkte mit gültiger harmonisierter Norm bevorzugen
  • Bedarf frühzeitig anfragen und Konditionen für größere Mengen klären
Praxistipp

Legen Sie je Bauvorhaben eine digitale Produktakte an: DoPC, Produktpass-Links und Sicherheitsinformationen der verbauten Produkte an einem Ort gesammelt. Das spart nicht nur beim Audit oder bei der Abnahme Zeit, sondern erleichtert später auch Umbau, Rückbau und Wiederverwendung – genau die Kreislaufziele, die die neue Verordnung anstößt.

Viele der betroffenen Produktgruppen finden Sie im Sortiment gebündelt. Wer die Umstellung mit dem eigenen Bedarf abgleichen will, sortiert sein Projekt am besten nach Produktfamilien – etwa Abdichtung, Dichtstoffe und Verbindungstechnik, die alle CE-gekennzeichnete Bauprodukte mit Leistungsnachweis umfassen. Eine passende Einstiegskategorie für Reparatur- und Instandsetzungsprodukte:

Und für den Überblick über die Produktfamilien, die typischerweise unter die CE-Kennzeichnung und den künftigen Produktpass fallen, hilft der direkte Sprung in die relevanten Sortimentsbereiche:

Wer konkrete Produkte auswählt, findet die passenden Kennwerte künftig direkt im Produktpass – und im Zweifel eine fachliche Einordnung im Sortiment für Dichtstoffe und Klebstoffe. Wie Sie den richtigen Mörtel für eine konkrete Aufgabe finden, zeigt ergänzend der Ratgeber Reparaturmörtel richtig wählen. Weitere Praxisthemen rund um Baustoffe und Bauchemie sammelt der Ampha-Blog, einen Überblick über das gesamte Sortiment gibt die Startseite, und den Hintergrund des Hauses finden Sie auf der Seite Über uns.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen fachlichen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich für die Pflichten aus der Bauproduktenverordnung sind der Wortlaut der Verordnung (EU) 2024/3110, die delegierten Rechtsakte sowie die für das jeweilige Produkt zitierten harmonisierten technischen Spezifikationen. Angaben zu Fristen geben den aktuell kommunizierten Stand wieder und können sich ändern.

8. Häufige Fragen zur Bauproduktenverordnung 2026

Was ist der Unterschied zwischen DoP und DoPC?

Die DoP (Leistungserklärung) beschreibt in der Regel nur die Leistung eines Bauprodukts. Die neue DoPC (Leistungs- und Konformitätserklärung) verbindet diese Leistungsaussage mit einer ausdrücklichen Konformitätserklärung und umfasst perspektivisch auch Umwelt- und Ressourcenangaben. Beides steht dann in einem Dokument.

Muss künftig jedes Bauprodukt einen digitalen Produktpass haben?

Der digitale Produktpass wird für harmonisierte Bauprodukte verpflichtend, sobald das System per delegiertem Rechtsakt gilt und die jeweilige harmonisierte Norm zitiert ist. Die Pflicht greift produktfamilienspezifisch und gestaffelt, nicht für alle Produkte gleichzeitig.

Ab wann gilt die neue Bauproduktenverordnung?

Die Verordnung wird ab 2026 grundsätzlich anwendbar; das System des Produktpasses wird gegen Ende 2026 per delegiertem Rechtsakt verpflichtend, gefolgt von einer Übergangsfrist von rund 18 Monaten bis voraussichtlich Mitte 2028. Für einzelne Produkte ist der Zeitpunkt der Zitierung der jeweiligen Norm entscheidend.

Welche Daten enthält der Produktpass?

Typischerweise technische Eigenschaften, Umweltwirkungen (etwa Klimaänderungspotenzial, Eutrophierung und Ozonabbau nach Anhang II), den Recyclinganteil sowie Sicherheitsinformationen. Abgerufen werden diese Angaben in der Regel über einen QR-Code am Produkt, an der Verpackung oder in den Begleitpapieren.

Bleibt die CE-Kennzeichnung erhalten?

Ja. Die CE-Kennzeichnung bleibt Pflicht, wird aber inhaltlich erweitert: Sie bestätigt künftig Leistung und Konformität zugleich und wird um Nachhaltigkeitsaspekte ergänzt. Sie ist damit weiterhin das zentrale Signal für die regelkonforme Bereitstellung eines Bauprodukts.

Was sollten Einkäufer jetzt vorbereiten?

Erfahrungsgemäß hilft es, die Lieferantenkommunikation früh auf DoPC und Produktpass einzustellen, eine digitale Produktakte je Projekt aufzubauen und bei den eigenen Kernprodukten nachzufragen, ab wann die neuen Nachweise bereitstehen. So lässt sich die Umstellung ohne Zeitdruck bewältigen.

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